Systemleitfaden & Bedienungsanleitung KiSa-Kompass
Dieses Handbuch dokumentiert die Funktionsweise, das Rechtsnormen-Kataster, die mathematischen Prüfformeln und die Nachweisstrukturen für Unfallkassen (UKH) und Betriebserlaubnisbehörden.
Rechtlicher Rahmen & Normen-Kataster
Der GBU-Assistent führt Gefährdungsbeurteilungen nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Nohl-Verfahren und dem S-T-O-P Substitutionsprinzip durch. Er integriert folgende Regelwerke:
Branchenstandard für Kindertageseinrichtungen. Regelt Sturz-, Anprall-, Glasbruch- und Baustoff-Sicherheiten sowie Ersthelferquoten und Elektro-Prüffristen (DGUV Vorschrift 4).
Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch. Unterscheidet die strukturelle VZÄ-Personalberechnung (§ 25c) vom pädagogischen Aufsichtsschlüssel (Bertelsmann-Sicherheitsmarge) für Gruppenaktivitäten.
Betriebserlaubnisrechtliches Schutzkonzept (§ 45), Führungszeugnis-Kataster im 5-Jahres-Turnus (§ 72a) sowie verfahrenssichere Interventionsketten (§ 8a/47) mit IseF-Einbindung.
ASR A1.5 (Fußböden & Rutschhemmung R10/R11), ASR A1.7 (Türen & Klemmschutz), ASR A2.2/A2.3 (Brandschutz & Evakuierungspläne), ASR A4.2 (Pausenräume).
Systemische Modustrennung (Objektaudit vs. Aktivität)
Um fehlerhafte Fehlermeldungen bei Raum- und Gebäudebegehungen zu vermeiden, unterscheidet die Anwendung zwei Betriebsmodi:
Beurteilt physische Räume, Möbel, Schränke, Steckdosen, Wickeltische und Außenanlagen ohne betreute Kinder im Raum. Deaktiviert Betreuungsschlüssel-Abfragen vollständig.
Beurteilt Ausflüge, Turnstunden, Freispiel oder Sommerhitze. Der integrierte Betreuungsschlüssel-Rechner ermittelt in Echtzeit den Soll-Personalbedarf.
Unfallkassen-Nachweisfähigkeit (UKH) & Aktionsplan
Erfasst neben dem Namen die konkrete Funktion (Staatlich anerkannte Erzieherin/Erzieher, Einrichtungsleitung, SiFa, Sicherheitsbeauftragte/r) und gibt diese direkt im PDF-Header aus.
Wird ein Mangel auf den Status "Erledigt" gesetzt, fordert das System das Datum der Wirksamkeitsprüfung an. Im Ergebnisbericht werden unbestätigte Abschlüsse als ⚠️ Wirksamkeit noch nicht bestätigt ausgewiesen.
Quermodul-Verweise & 4-Stufen Dashboard-Status
Die Anwendung vernetzt zusammenhängende Sicherheitsbereiche über Quermodul-Verweise (verweis_modul) und hält den Prüfstatus auf dem Dashboard transparent:
Datensicherung, Datenschutz & Offline-Betrieb
Sämtliche Eingaben verbleiben zu 100 % lokal im Browser-Speicher (localStorage). Es erfolgt kein Upload auf externe Server (DSGVO-konform). Zur Vermeidung von Datenverlust steht ein generisches JSON-Backup-Tool am Seitenende des Dashboards bereit.
Interaktive Demonstration: Betreuungsschlüssel-Rechner
Testen Sie hier direkt im Handbuch, wie der Rechner bei Unter- oder Überbesetzung nach HKJGB § 25c berechnet:
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Systemanwendung
Der KiSa-Kompass V1.3 ist ein digitales Assistenzsystem zur Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Die gesetzliche Letztverantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen verbleibt gemäß §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie § 3 DGUV Vorschrift 1 ausnahmslos beim Träger (Arbeitgeber) und der Einrichtungsleitung. Die regelmäßige Überprüfung der Berichte durch eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) sowie kontinuierliche Schulungen des Teams werden ausdrücklich empfohlen.
Gefährdungsbeurteilungen kinderleicht erstellen
Wählen Sie eine Kachel aus, um den GBU-Assistenten zu starten. Sie werden Schritt für Schritt durch die Fragen geführt – die rechtlichen Gefährdungen und Maßnahmen werden automatisch im Hintergrund zugeordnet.
Ein Service von Pre-Event-Consult | „Der sichere Blick voraus.“
Fachlicher Ansprechpartner für Betriebssicherheit & Arbeitsschutz gemäß ArbSchG, DGUV Vorschrift 2 & HKJGB Hessen.
Webseite: dersichereblickvoraus.de
Der KiSa-Kompass V1.3 ist ein digitales Assistenzsystem zur Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Die gesetzliche Letztverantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen verbleibt gemäß §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie § 3 DGUV Vorschrift 1 ausnahmslos beim Träger (Arbeitgeber) und der Einrichtungsleitung. Die regelmäßige Überprüfung der Berichte durch eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) sowie kontinuierliche Schulungen des Teams werden ausdrücklich empfohlen.
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